Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bösch Beschichtungen
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bösch Beschichtungen (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Steinteppiche
Bodenbeschichtungen
Garagen- und Stiegenbeschichtungen
Industrie- und Spachtelböden
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Leistungsverzeichnis.
2.3 Technische Änderungen sowie Anpassungen aufgrund baulicher Erfordernisse bleiben vorbehalten, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterfertigung des Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
4. Preise
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
4.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.3 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
4.4 Mehraufwendungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände, insbesondere versteckter Mängel, ungeeigneter Untergründe, Feuchtigkeitsschäden oder zusätzlicher Vorarbeiten, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
4.5 Preisänderungen aufgrund steigender Material-, Energie- oder Lohnkosten bleiben bei längeren Ausführungszeiträumen vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen sowie Teilzahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart.
5.4 Zusätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
5.5 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Forderungen zulässig.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche rechtzeitig und ungehindert zugänglich sind.
6.2 Strom, Wasser sowie gegebenenfalls notwendige Baustelleneinrichtungen sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.
6.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über sämtliche bekannten Besonderheiten des Untergrundes oder bauliche Gegebenheiten zu informieren.
6.4 Für Schäden oder Mehrkosten aufgrund mangelhafter, ungeeigneter oder feuchter Untergründe haftet der Auftragnehmer nicht.
6.5 Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
7. Ausführung der Arbeiten
7.1 Angegebene Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.
7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
7.3 Witterungsbedingungen, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Trocknungszeiten sowie Materialverfügbarkeit können Einfluss auf die Ausführung und Fertigstellung haben.
7.4 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
8. Untergrund und Materialeigenschaften
8.1 Naturmaterialien, insbesondere Steinteppiche und mineralische Beschichtungen, können geringfügige Farb-, Struktur- oder Oberflächenabweichungen aufweisen.
8.2 Solche materialtypischen Unterschiede stellen keinen Mangel dar.
8.3 Für Risse, Setzungen oder Schäden, die auf bestehende bauliche Mängel oder Bewegungen des Untergrundes zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Feuchtigkeitsschäden, die aus dem bestehenden Bauwerk oder Untergrund resultieren.
9. Abnahme
9.1 Die Leistung gilt als abgenommen, sobald:
die Arbeiten fertiggestellt sind und
der Auftraggeber die Leistung übernimmt oder nutzt.
9.2 Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei übernommen.
9.3 Geringfügige Mängel, welche die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
10.2 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu beheben.
10.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:
unsachgemäße Nutzung
mechanische Beschädigungen
chemische Einwirkungen
mangelnde Pflege
Frost- oder Witterungseinflüsse
natürliche Abnutzung
Eingriffe durch Dritte
10.5 Farb- und Strukturabweichungen innerhalb handelsüblicher Toleranzen stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Sämtliche gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
13. Rücktritt und Stornierung
13.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren.
13.2 In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien sowie entstandene Kosten zu verrechnen.
13.3 Sonderanfertigungen und bereits bestellte Materialien werden vollständig in Rechnung gestellt.
13.4 Bei unbegründetem Rücktritt des Auftraggebers kann der Auftragnehmer zusätzlich eine angemessene Stornogebühr verlangen.
14. Pflege und Nutzung
14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer übermittelten Pflege- und Nutzungshinweise einzuhalten.
14.2 Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Reinigung oder Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel wird keine Haftung übernommen.
15. Foto- und Referenznutzung
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden.
15.2 Personenbezogene Daten oder konkrete Adressdaten werden dabei nicht veröffentlicht.
15.3 Der Auftraggeber kann der Verwendung schriftlich widersprechen.
16. Datenschutz
16.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
16.2 Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung, Rechnungslegung und Kundenbetreuung.
16.3 Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers entnommen werden.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
17.2 Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
18. Salvatorische Klausel
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
